Notfunk über DB0UKD/DL0DUS:

Wir wollen mit dem Notfunk über DB0UKD / DL0DUS nicht den BOS-Funk in irgendeiner Form ersetzen, sondern eine Möglichkeit schaffen, das Funkamateure Hilfeersuche aus der Bevölkerung übermitteln können. Vor allem dann, wenn sonstige Kommunikationswege nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wie schnell so etwas passieren kann haben eindrücklich diverse Wettersituationen in den letzten Jahren auch in Deutschland gezeigt. Als kleines Beispiel sei hier das Elbehochwasser 2002, das Schneechaos 2005 im Westmünsterland oder auch das Pfingst-Unwetter Ela 2014 genannt.

In all diesen Fällen fielen herkömmliche Kommunikationswege teils oder vollständig aus und Funkamateure übernahmen die Aufgabe Hilfsgesuche weiterzuleiten und Maßnahmen teilweise sogar zu koordinieren.

Auch bei der Flutkatastrophe 2021 halfen vereinzelt Funkamateure mit ihrer Technik. Hier wurden allerdings seitens der Behörden keine Hilfsgesuche gestellt da man der Ansicht war das die Kommunikation in den Gebieten ausreichend gewährleistet sei. Eine Ansicht die mittlerweile nach diversen Einsatzberichten zumindest diskutabel ist.

Dieses sind nur einige der guten Gründe warum der VHF-Repeater von DB0UKD als regionaler Notfunk-Leuchtturm im Katastrophenfall vorgesehen ist.

Diese Relaisfunkstelle ist an eine mehrfach redundante Sicherheitsstromversorgung angeschlossen, die auch im Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über mehrere Tage hinweg den Betrieb sicherstellt.

Zusammen mit der Clubstation DL0DUS, am Standort des THW Düsseldorf, bilden wir hier ein starkes Grundgerüst im Bereich Not-Funk, welches sich hoffentlich noch weiter ausbauen lässt.

Notrufe die hierüber im Katastrophenfall abgewickelt werden, können von der Clubstation DL0DUS auf direktem Weg an weitere Behörden und Hilfsorganisationen weitergegeben werden.

Als Backup ist vorgesehen das Notrufe an den Einsatzleitwagen der Feuerwehr Düsseldorf weitergereicht werden können, welcher sich im Katastrophenfall im Universitätsklinikum Düsseldorf an der Zentralen Notaufnahme positioniert.

DL0DUS verfügt ebenfalls über eine unabhängige Stromversorgung und ist darüber hinaus auch für einen internationalen Notfunkverkehr ausgerüstet.

Anfragen über eine Kooperation mit anderen Notfunkgruppen sind jederzeit herzlich willkommen!

Allgemeines zum Notfunk:

Jeder Funkamateur hat spätestens bei seiner Prüfung etwas darüber gelesen, viele haben sich damit beschäftigt, aber nur die wenigsten haben sich wirklich aktiv damit auseinander gesetzt.

Die Verpflichtung, als Funkamateur Notrufe weiterzuleiten ergibt sich schon alleine aus dem Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Weiterleiten eines Notrufes fällt hierunter.

Die Thematik Notfunk ist teilweise sehr komplex. Zum einen gibt es jede Menge Unterlagen, zum Beispiel das Notfunk-Handbuch des DARC. Zum anderen stellen aber auch die verbreiteten Konzepte zu einer Notfunk-fähigen Amateurfunkstation so manchen OM vor eine recht ambitionierte Aufgabe.

Aber um lokalen Notfunk zu betreiben, bedarf es nicht unbedingt einer solch komplexen Austattung. Der batteriebetriebene portable Transceiver oder die mobile Station im Fahrzeug reichen bereits aus. Zusätzliche Akkus oder eine unabhängige Stromquelle sind auch äußerst hilfreich.

Zusätzlich kann das Handy noch einen guten Dienst verrichten, selbst wenn es keine Netzanbindung hat. Das eingebaute GPS kann verlässlich den genauen Standort bestimmen. Eventuell ist dazu eine kleine APP notwendig, die man sicherheitshalber immer installiert haben sollte.

Unabhängig vom Notfunk sollte man sich zumindest einmal Gedanken dazu gemacht haben, ob man für einen eventuellen Katastrophenfall gerüstet ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat zu diesem Thema einen Ratgeber herausgebracht.

Weiteres über Notfunk unter dem Notfunk-Eintrag auf Wikipedia.

Dieses sollten Sie im Notfunk-Betrieb beachten:

  • Bei aller Hilfsbereitschaft, achten Sie vor allem auch immer auf Ihre eigene Sicherheit!
  • Wenn es die Situation ermöglicht, suchen Sie öffentliche Räume oder Plätze auf, um dort Hilfeersuche weiterzuleiten.
  • Geben Sie sich als Funkamateur zu erkennen und fragen Sie nach, ob jemand Hilfe benötigt.
  • Auch Ihre Energie ist endlich, sorgen Sie für Ablösung und erlauben Sie sich Pausen.

Auch beim Absetzen des Notrufes auf Funk gelten die bekannten 5 W-Fragen:

  • Wo ist das Ereignis?

  • Wer meldet es?

  • Was ist geschehen?

  • Wie viele Betroffene?

  • Warten auf Rückfragen!

Zur Betriebstechnik im Notfunk:

  • Beginnen Sie das Absetzen eines Notrufes immer mit dem Dringlichkeitsruf „CQ-Notruf“.
  • Halten Sie die Frequenz für weitere Notrufe frei und vermeiden Sie überflüssige Kommunikation.
  • Schwache Stationen sind vorrangig zu behandeln! Wer weiß wie lange die Station noch senden kann?
  • Lassen Sie den Notfunk-Koordinator den Betrieb regeln, wenn er sich zu erkennen gibt (zum Beispiel DL0DUS).
  • Sparen Sie Energie, senden Sie nur mit der zur Kommunikation notwendigen Leistung. Sie können das Funkgerät gegebenenfalls auch ausschalten, um sich dann wieder zu einer vorher vereinbarten Zeit zu melden.

Und zur Erinnerung was den Betrieb auf DB0UKD in VHF betrifft:

  • Der Notruf kann sowohl in F3E als auch in C4FM abgesetzt werden. Bei F3E, CTCSS 77 Hz aktivieren!
  • In C4FM bitte den DN-Modus benutzen, da hier die Standortdaten mit übertragen werden können und der Modus auch etwas „robuster“ gegenüber Störungen ist.

Auch wenn es Notfunk-technisch nicht besonders vorteilhaft erscheint, mussten wir leider den analogen Betrieb mit CTCSS verriegeln, da es bei Überreichweiten zu Kollisionen mit anderen Repeatern kommt.

 

Muss ich Funkamateur sein um einen Notruf über DB0UKD abzugeben?

Ob die Nutzung des Amateurfunkdienstes von Dritten in einem Notfall strafbar ist, hängt stark von den Umständen ab. Man spricht hier von einem „rechtfertigenden Notstand gemäß §34 StGB“. Wir empfehlen hier zur eigenen Rechtssicherheit den Erwerb einer Amateurfunklizenz.

Notfunk über DB0UKD
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